Mit der Zulassung und der ersten Fahrt endet die Geschichte eines Gefahrguttankers nicht; die ADR-Vorschriften verlangen, dass die Konformität des Tanks in regelmäßigen Abständen erneut nachgewiesen wird. Ein Fahrzeug, das den Prüftermin verpasst, darf auch bei technisch einwandfreiem Zustand rechtlich keine Ladung transportieren.
Drei Prüfungsarten
- Wiederkehrende Prüfung: Die umfassendste Kontrolle; sie umfasst Innen- und Außenuntersuchung des Tanks, Drucktest und Funktionskontrolle der Ausrüstung. Die strukturelle Integrität des Tanks wird vollständig verifiziert
- Zwischenprüfung: Eine zwischen zwei wiederkehrenden Prüfungen durchgeführte, abgeschwächte Kontrolle; im Vordergrund stehen Dichtheitsprüfung und der Nachweis, dass die Betriebsausrüstung funktionsfähig ist
- Außerordentliche Prüfung: Nicht an den Kalender gebunden; sie wird nach Unfall, Brand, Reparatur oder jedem Ereignis, das die Sicherheit des Tanks beeinträchtigen könnte, verpflichtend
Die Feinheiten der Prüfungsvorbereitung
Erfahrene Flotten erleben die Prüfung nicht als Prüfung im Sinne einer Bewährungsprobe, sondern als natürliches Ergebnis des Wartungszyklus. Erste Voraussetzung ist die vorschriftsmäßige Reinigung und Entgasung der Tankinnenfläche vor der Prüfung; mit Rückständen behafteten Tanks betritt die Prüfstelle nicht. Bekannte Mängel an Ventil, Deckeldichtung und Sicherheitsausrüstung müssen vor dem Termin behoben werden; jeder am Prüftag entdeckte Mangel bedeutet zusätzliche Standzeit für das Fahrzeug. Tankschild, frühere Prüfprotokolle und Zulassungsdokumente müssen vollständig vorgelegt werden.
Auch auf Herstellerseite bleibt die Verantwortung bestehen: Ein gut konstruierter Tanker wird unter Berücksichtigung der Prüfzugangspunkte gezeichnet. Ein leicht zu prüfender Tank ist über seine Lebensdauer ein weniger oft stillstehender Tank.